Herzlich Willkommen auf unser Patientenseite. Hier finden Sie alle wichtigen Infos für Ihr Wohlbefinden.
Häufig gestellte Fragen unserer Patienten
Brauche ich für jedes Anliegen einen Termin?
Für ärztliche Beratungen oder Untersuchungen, technische Untersuchungen oder Blutabnahmen ist grundsätzlich eine Terminvereinbarung nötig. Wenn Sie bereits bei uns Patient sind können wir Sie gerne auch telefonisch beraten. Für allgemein empfohlene Standardimpfungen oder von uns verordnete Impfungen dürfen Sie vormittags von 10:00 bis 12:00 Uhr und Montag bis Donnerstag nachmittags von 15:00 bis 17:00 Uhr auch ohne Terminvereinbarung kommen.
An wen kann ich mich in Notfällen wenden?
Für dringende Fälle außerhalb unserer Sprechzeiten steht Ihnen der kassenärztliche Bereitschaftsdienst erreichbar unter der Telefonnummer 116 117 zur Verfügung.
Bei lebensbedrohlichen Notfällen alarmieren Sie die Rettungsleitstelle unter der Telefonnummer 112.
Wie kann ich Rezepte bestellen?
Rezeptbestellung für Dauermedikamente
Für unsere Patientinnen und Patienten haben wir zur einfacheren Bestellung Ihrer Rezepte für Dauermedikamente unter der Telefonnummer 08106 – 378882 eine Sprachbox eingerichtet. Wir bitten Sie diesen Service vorwiegend außerhalb unserer Sprechstunden zu nutzen.
Es geht ganz einfach: Sie hinterlassen uns eine Sprachnachricht, und wir können Ihr Rezept (ggf. auch als elektronisches Rezept) für Sie erstellen. Die Abholung Ihres Dauermedikamentes ist dann i.d.R. am darauffolgenden Werktag ab Nachmittag in der Apotheke möglich.
Wichtig für die Bearbeitung Ihrer Sprachnachricht ist dabei:
- nennen Sie Ihren Vor- und Nachnamen sowie Ihr Geburtsdatum
- nennen Sie den vollständigen Medikamentennamen mit der Stärke des Wirkstoffs (z.B. in Milligramm)
- nennen Sie die gewünschte Packungsgröße mit Tablettenzahl oder Menge (z.B. in Milliliter)
Wichtig: es können auf diesem Weg ausschließlich Dauermedikamente bestellt werden, die Sie regelmäßig einnehmen und bereits von unserer Praxis verordnet bekommen haben. Für andere Wünsche rufen Sie uns bitte weiterhin unter der Rufnummer 08106 – 378880 an.
Wie läuft eine ganzheitliche Behandlung und systemische Beratung bei Frau Pieroth-Neef ab?
In der Regel dauert die klassische Anamnese bei chronischen Erkrankungen ca. zwei Stunden und erfasst die seelischen, körperlichen und biographischen Besonderheiten des Patienten. Im Anschluss erfolgt die Auswahl eines passenden homöopathischen Arzneimittels und / oder die Ausarbeitung eines individuellen, naturheilkundlichen Therapieplans. Nach vier Wochen erfolgt in der Regel ein erster Folgetermin, um die Richtigkeit des eingeschlagenen Therapieweges zu bestätigen oder gegebenenfalls zu korrigieren. Planen Sie für diesen etwa eine Stunde ein.
Bei akuten Erkrankungen oder speziellen Themen ist häufig ein kürzerer Ersttermin ausreichend.Eine systemische Einzel-, Paar oder Familienberatung dauert 60 oder 90 min. Dauer, Häufigkeit und Anzahl der Sitzungen werden gemeinsam mit Ihnen festgelegt.
Gerne können Sie Frau Pieroth-Neef unverbindlich kontaktieren und besprechen, welche Vorgehensweise in Ihrem Fall sinnvoll wäre.
Was ist zum Ersttermin mitzubringen?
Bitte bringen Sie vorhandene Befunde von Ihrem Haus- oder Facharzt, Allergietestungen, Laborergebnisse, Schmerztagebücher o.ä. mit. Bei Kindern den Impfpass, das gelbe Untersuchungsheft und den Mutterpass.Bei Nahrungsmittelunverträglichkeiten und Verdauungsstörungen können Sie vorab ein Ernährungsprotokoll führen.
Einen Vordruck finden Sie unter „Downloads“.
Welche Kosten sind für eine ganzheitliche Behandlung oder systemische Therapie zu erwarten?
Die Abrechnung der von Frau Pieroth-Neef durchgeführten homöopathischen oder naturheilkundlichen Behandlung erfolgt ausschließlich privatärztlich auf Basis der aktuellen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Kosten richten sich dabei auch nach dem zeitlichen Aufwand.
Eine Kostenerstattung der Leistungen durch gesetzliche Krankenkassen ist nicht möglich.
Die von Ihnen gewünschte Behandlung kann bei der privaten Krankenkasse, Beihilfestelle oder Zusatzversicherung zur Erstattung eingereicht werden. Allerdings besteht seitens der Krankenkasse je nach erbrachter Leistung des Arztes sowie dem geschlossenen Versicherungsvertrag keine Verpflichtung zur vollständigen oder teilweisen Kostenerstattung.
Die Behandlung ist jedoch unabhängig von der Erstattung durch die Krankenkasse in vollem Umfang zu bezahlen (Behandlungsvertrag).
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Wir sind Judith und Marion, Ärztin und Heilpraktikerin, und Frauengesundheit ist unsere Leidenschaft. In unseren Praxen betreuen wir Frauen in jeder Lebensphase – von der Pubertät bis über die Wechseljahre. Gleich vor der Praxistüre beginnt unser Leben als Tochter, Schwester, Ehefrau, Mutter, Freundin…und noch so vieles mehr. Auf Schritt und…
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Downloads
Hier finden Sie Formulare zum Download. Bitte laden Sie sich die Dateien herunter und bringen Sie diese ausgefüllt und unterschrieben zum Termin mit in die Praxis. Vielen Dank!




