Arbeitsmedizinische Vorsorge
Je nach Tätigkeit und Gefährdung bei der Arbeit müssen Betriebe und Unternehmen für Ihre Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorge veranlassen.
Nur Ärzte mit der erforderlichen Fachkunde können mit der Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragt werden.
Lassen Sie sich von mir als Betriebsarzt dazu beraten!
Welche arbeitsmedizinische Vorsorge ist erforderlich?
Arbeitsmedizinische Vorsorge wird aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet. Man unterscheidet zwischen Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge.
- Pflichtvorsorge ist vom Arbeitgeber zu veranlassen und ist Voraussetzung für die Tätigkeit
- Bei der Angebotsvorsorge ist die Teilnahme freiwillig und nicht Voraussetzung für die Tätigkeit
- Über das Recht auf Wunschvorsorge müssen Sie Ihre Beschäftigten informieren
Was ist bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge zu beachten?
- Für mich als Betriebsarzt gilt die ärztliche Schweigepflicht vollumfänglich
- Die Kosten für arbeitsmedizinische Vorsorge trägt der Arbeitgeber