Vorsorge für die Beschäftigten
Je nach Tätigkeit und der damit verbundenen Gefährdung muß der Arbeitgeber für die Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorge verpflichtend veranlassen oder diese den Mitarbeitern anbieten. Dabei ist zunächst für viele Abeitgeber schwierig zu beurteilen, welche Vorsorge bzw. Untersuchung nun zu veranlassen ist.
Verschiedene staatliche Rechtsgrundlagen und berufsgenossenschaftliche Verordnungen müssen dabei beachtet werden.
Als Betriebsarzt unterstütze ich die Unternehmen dabei, hier den Überblick zu behalten. Aus der Gefährdungsbeurteilung wird die erforderliche arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahme abgeleitet und gemäß den rechtlichen Vorgaben erfüllt. In der Regel führt der Betriebsarzt aufgrund seiner spezifischen Kenntnisse der Arbeitsplätze die Vorsorge selbst durch.
- Arbeitsmedizinische Vorsorge schafft Rechtssicherheit für die Unternehmer beim Einsatz ihrer Beschäftigten
- Arbeitsmedizinische Vorsorge trägt zur Verhütung von arbeitsbezogenen Erkrankungen und Berufskrankheiten bei
- Arbeitsmedizinsiche Vorsorge hat positive Einflüsse auf die Gesundheit der Beschäftigten und ihre Arbeitsfähigkeit
- Arbeitsmedizinische Vorsorge motiviert durch Information der Beschäftigten zu sicherheitsgerechtem Verhalten
Wichtig ist: Der Betriebsarzt unterliegt immer der ärztlichen Schweigepflicht!
Als Betriebsarzt bin ich für die Beschäftigten ein Ansprechpartner, dem sie im Rahmen der Vorsorge auch persönliche gesundheitliche Themen anvertrauen können.