Gefährdungsbeurteilung

Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
Nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) müssen durch den Arbeitgeber die Gefährdungen am Arbeitsplatz ermittelt und beurteilt werden. Daraus sind dann Arbeitsschutzmaßnahmen abzuleiten und auf Wirksamkeit zu überprüfen.
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine wichtige Grundlage für ein erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement.
Als Betriebsärzte unterstützen wir Sie in allen Phasen der Planung, Durchführung und im ständigen Verbesserungsprozess der Gefährdungsbeurteilung.
Arbeitsmedizinische Kompetenz bei der Beurteilung folgender Gefährdungen und der Entwicklung geeigneter Schutzmaßnahmen ist gefordert bei:
- Gefahrstoffen und ihren Wirkungen auf Mensch und Umwelt
- Biologischen Arbeitsstoffen
- Haut- oder atemwegsgefährdender Tätigkeit
- Lärm
- Manueller Lastenhandhabung, Arbeiten in Zwangshaltungen
- Psychischen Belastungen
- Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung
- Beurteilung der Gefährdung für besonders schutzbedürftige Personengruppen (Jugendliche, Schwangere, leistungsgewandelte Mitarbeiter)