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Beratung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2

Beratung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2

Die Aufgaben der betriebsärztlichen Betreuung ergeben sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 (Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit).

Als Betriebsärzte haben wir insbesondere die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz, bei der Unfallverhütung und in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen.

Wichtig ist dies ganz besonders bei:

  • der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen
  • der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
  • der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln
  • der Gesaltung von Arbeitplätzen, Arbeitsabläufen und Arbeitsumgebung
  • der Organisation der "Ersten Hilfe" im Betrieb
  • Fragen bei Arbeitsplatzwechsel sowie der Eingliederung von Beschäftigten mit gesundheitlichen Einschränkungen
  • der Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Die nach dem Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtend durchzuführende Beratung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit wird in der DGUV Vorschrift 2 differenziert dargestellt.

Der Betriebsarzt entlastet den Arbeitgeber auch durch die Identifizierung neuer oder veränderter Rechtsgrundlagen im Arbeits- und Gesundheitsschutz.